Verschneite Altstadt mit Weihnachtsbeleuchtung

Silvester

Planungstermin Kein eigener Feiertag Fällt auf: Donnerstag Kein gesetzlicher Freizeitblock

Silvester fällt 2026 auf Donnerstag, den 31. Dezember. Silvester selbst ist kein schweizweiter oder kantonaler Feiertag; in Genf ist dasselbe Datum als Restauration de la République gesetzlicher Feiertag.

Autor
Redaktion Ferien-Kalender.ch
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Datenbasis
offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Silvester 2026

Datum, Arbeitsstatus und Genfer Ausnahme

Silvester selbst ist kein gesetzlicher Feiertag.

Planungstermin. Silvester fällt 2026 auf Donnerstag, 31. Dezember 2026. Silvester hat keine eigene kantonale Feiertagsgeltung. Nur Genf führt den 31. Dezember unter dem eigenständigen Feiertag Restauration de la République.

Ausserhalb Genfs kann Donnerstag ein regulärer Arbeitstag mit betrieblichen Schlusszeiten sein; Freitag, der 1. Januar, gilt in allen 26 Kantonen aufgrund kantonaler Regeln.

Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Silvester hat keinen eigenen Feiertagsstatus; Genfs Feiertag am 31. Dezember ist kantonal.

Datum
31. Dezember.
Schweiz
Kein eigener Feiertag
Ausserhalb Genfs grundsätzlich Arbeitstag
Genf
Restauration de la République
Eigenständiger kantonaler Feiertag am selben Datum
31. Dezember in Genf

Genfs Restaurationstag ist nicht Silvester

Gleiches Datum, anderer Feiertagsgrund.

Nur Genf führt den 31. Dezember als Restauration de la République. Dieser kantonale Feiertag erinnert an die Wiederherstellung der Republik und begründet keine schweizweite Silvesterregel.

Ausserhalb Genfs bestimmen Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und betriebliche Schlusszeiten den Arbeitstag.

Kein gesetzlicher Freizeitblock

Silvester von Genfs Feiertag trennen

Ausserhalb Genfs bleibt der 31. Dezember ein regulärer Arbeitstag; nur Genfs Restauration de la République beginnt den Vier-Tage-Block.

31. Dezember ausser Genf als Arbeitstag einplanen. Ausserhalb Genfs bleibt der 31. Dezember ein regulärer Arbeitstag; nur Genfs Restauration de la République beginnt den Vier-Tage-Block.

Der Neujahrstag am Freitag gilt in allen 26 Kantonen aufgrund kantonaler Regeln. Ob der Donnerstag davor frei oder verkürzt ist, muss separat belegt sein.

Freizeitblock
kein gesetzlich freier Block
Kein gesetzlicher Silvesterblock ausserhalb Genfs

Annahme: Arbeitswoche Montag bis Freitag.

Silvester (2026-12-31) ist in Schweiz nicht allgemein arbeitsfrei; Ausnahmen beim Arbeitgeber können den Urlaubsbedarf rund um diesen Termin ändern.

Es sind keine Urlaubstage vorausgewählt. Der geplante freie Zeitraum rund um Silvester (2026-12-31) überschreitet den Jahreswechsel. Prüfe beide Kalenderjahre getrennt, da dieser Planer jeweils ein Jahr zeigt.

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Rituale zum Jahreswechsel

Jahreswechsel, Öffnungszeiten und Verkehr vor Ort

Veröffentlichte Abendinformationen sind entscheidend.

Familie stösst bei einem Silvesterdinner an
Privater Jahreswechsel und Genfer Kantonsfeiertag bleiben getrennte Ebenen.

Anstossen, Glocken und private Feiern gehören vielerorts zum Jahreswechsel. Diese Bräuche sind von Genfs kantonalem Feiertag Restauration de la République am selben Datum zu trennen.

Anbieter und Gemeinden veröffentlichen Zeiten und Sicherheitsregeln für den Jahreswechsel. Ein betrieblicher Frühschluss macht Silvester nicht zum gesetzlichen Feiertag.

Ferien- und Betreuungskalender enthalten eigene Termine.

Quellen & Weiterführendes

  1. SECO: Freizeit und Feiertage : Bundesinformation zur Abgrenzung von Bundesfeier und kantonalen Feiertagen.
  2. Arbeitsgesetz Art. 20a : Bundesarbeitsregel für kantonal bezeichnete Feiertage.
  3. Bundesverfassung Art. 110 : bundesverfassungsrechtlicher Status der Bundesfeier.
  4. Historische Bundesübersicht (Stand 2011) : Nur historischer Kontext; keine aktuelle Geltungsquelle.
  5. EDK - Schulferien : Quelle für kantonale Schulferien.
  6. Kanton Genf: offizielle Feiertage : aktueller amtlicher Kantonskalender 2026.
  7. Bundesamt für Zoll: Feiertagsbetrieb : Eidgenössische Betriebsliste; kantonales Recht bestimmt die Feiertagsgeltung.