Die Näfelser Fahrt fällt 2026 auf Donnerstag, den 9. April. Der gesetzliche Gedenk- und Feiertag gilt im Kanton Glarus, nicht schweizweit. Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Die Näfelser Fahrt wird vom Kanton Glarus geregelt.
Kanton Glarus. Weil der erste Donnerstag im April 2026 in die Karwoche fällt, wird die Näfelser Fahrt auf den 9. April verschoben; ausserhalb von Glarus gilt der Tag nicht als kantonaler Feiertag.
Ein genehmigter Ferientag am Freitag, 10. April, verbindet die Näfelser Fahrt in Glarus mit dem Wochenende zu einem Vier-Tage-Block.
