Bruder Klaus fällt 2026 auf Freitag, den 25. September. Der gesetzliche Feiertag gilt im Kanton Obwalden, nicht schweizweit. Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Bruder Klaus wird kantonal in Obwalden geregelt.
Kanton Obwalden; ausserhalb Obwaldens entsteht aus dem 25. September kein kantonaler Feiertag.
In Obwalden bildet der Freitag ein langes Wochenende ohne zusätzlichen Ferientag; ausserhalb des Kantons ist der 25. September kein kantonaler Feiertag.
