Kantonaler Feiertag. Berchtoldstag 2026 fällt auf Freitag, 2. Januar 2026. Kantonsweit in BE, LU, OW, NW, GL, ZG, SH, SG, TG, VD, VS und JU. In Zürich ist Berchtoldstag kein gesetzlicher Feiertag; arbeitsfrei ist er dort nur aufgrund einer lokalen, vertraglichen oder personalrechtlichen Regel. In Freiburg gilt er in Courgevaux, Fräschels, Greng, Kerzers, Meyriez, Muntelier, Murten, Ried bei Kerzers, Ulmiz und Mont-Vully sowie in Flamatt und Sensebrügg. Im Aargau gilt er in den Bezirken Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg, Zofingen und Zurzach sowie in der Gemeinde Bergdietikon. In Neuenburg gilt der 2. Januar nur, wenn Neujahr auf Sonntag fällt, was 2026 nicht zutrifft.
Der Freitag verlängert das Neujahrswochenende nur im genannten Geltungsgebiet; ausserhalb dieses Gebiets begründet der 2. Januar allein keinen gesetzlichen Feiertag.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Berchtoldstag beruht auf kantonalen Regeln und Kalenderbedingungen.
