Gesetzlicher Feiertag. Auffahrt 2026 fällt auf Donnerstag, 14. Mai 2026. Alle 26 Kantone; keine kommunale Ausnahme in der bestehenden amtlichen Übersicht.
Genehmigter Urlaub am Freitag, 15. Mai, schafft einen Vier-Tage-Block; ohne Urlaub gelten am Freitag die normalen Regeln von Arbeitsort und Schule.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Auffahrt gilt in allen Kantonen aufgrund kantonaler Regeln.
